1. Geltungsbereich

    Diese Kooperationsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der Wunschgutschein GmbH, Bahnhofstraße 43, 59929 Brilon (im Folgenden "Wunschgutschein"), als Betreiber der Plattform "lokalhelden-gutschein.bayern und dem teilnehmenden Restaurant, das mit eigenen Gutscheinen an dem Lokalhelden-Gutscheinprogramm teilnimmt (im Folgenden der "Partner")

  2. Vertragsgegenstand; Grundsätzlicher Ablauf des Gutscheinvertriebs

    Der Partner betreibt ein Restaurant und liefert Wunschgutschein auf Bestellung Gutscheine (im Folgenden: "Restaurantgutscheine") in der Höhe der angegebenen Nennwerte. Die Restaurantgutscheine sind im Restaurantbetrieb des Partners einlösbar.

    Emittent der Restaurantgutscheine und Schuldner gegenüber den Inhabern der Restaurantgutscheine ist ausschließlich der Partner. Wunschgutschein selbst ist weder Emittent noch Einlösepartner der Restaurantgutscheine, sondern veräußert die Restaurantgutscheine lediglich als Zwischenhändler, sobald der Endkunde seinen Lokalhelden-Gutschein gegen einen Restaurantgutschein eintauscht. Der Lokalhelden-Gutschein selbst kann nicht direkt beim Partner eingelöst werden.

  3. Vertragsschluss; Änderung des Vertrages; Genehmigung
    1. Dieser Vertrag kommt durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgang des Partners auf der Website www.lokalhelden-gutschein.bayern zustande.
    2. Änderungen der Bedingungen dieses Vertrages werden dem Partner spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail oder Nachricht auf der Plattform) angeboten. Die Zustimmung des Partners gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Wunschgutschein den Partner in dem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Partner Änderungen dieses Vertrages angeboten, kann er vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen jederzeit fristlos kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Wunschgutschein in dem Angebot besonders hinweisen. Eine Ausnahme stellt die Änderung der Vertragsbedingung zum 30.06.2021 dar (Umstellung auf rabattierten Gutscheinkauf von 12%). Dafür holt sich Wunschgutschein die aktive Zustimmung des jeweiligen Restaurants über die Anmeldeplattform (https://www.lokalhelden-gutschein.bayern) oder per Email ein.
  4. Vertragspflichten des Partners
    1. Der Partner stellt Wunschgutschein Restaurantgutscheine in den derzeitigen Wertstufen von 15 Euro, 25 Euro, 50 Euro, 75 Euro, 100 Euro und 150 Euro zur Verfügung. Wunschgutschein ist berechtigt, weitere Wertstufen vom Partner anzufordern, sofern Wunschgutschein das Angebot an Wertstufen erweitert.
    2. Der Partner sichert zu, dass die Individuellen Restaurantgutscheine für das gesamte Produktangebot des Partners verwendet werden können und uneingeschränkt und ohne Mindestbestellwert einlösbar sind und die Einlösung nicht an weitere Bedingungen geknüpft ist Außerdem verpflichtet sich der Partner, Essen auch zur Abholung (Takeaway) anzubieten.
    3. Der Partner verpflichtet sich, die Restaurantgutscheine nach Aktivierung mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeit haben. Dies sind Deutschland derzeit drei Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres (§§ 195, 199 BGB).
    4. Der Partner versichert, dass die im Anmeldeprozess für teilnehmende Restaurants angegebenen Daten vollständig und korrekt sind und er jede Änderung der persönlichen Daten bzw. Unternehmensdaten umgehend gegenüber Wunschgutschein mitteilen wird.
  5. Vertragspflichten von Wunschgutschein
    1. Wunschgutschein vertreibt die Restaurantgutscheine auf Kommission, das heißt dass Wunschgutschein jeweils nur so viele Restaurantgutscheine vom Partner kauft wie Wunschgutschein selbst an Endkunden veräußert. Für jeden verkauften Restaurantgutschein an einen Endkunden erhält der Partner einen Kaufpreis von Wunschgutschein. Der Kaufvertrag besteht ausschließlich zwischen Wunschgutschein und dem Partner.
    2. Der Kaufpreis für die Restaurantgutscheine entspricht bis zum 30.06.2021 dem vollen Restaurantgutschein-Betrag. Ab dem 01.07.2021 kauft Wunschgutschein die Restaurantgutscheine vom Partner mit einem Rabatt in Höhe von 12% im Vergleich zum Gutscheinbetrag an.
    3. Eine Abrechnung erfolgt durch Wunschgutschein zum Ende des Kalendermonats, sofern in dem betreffenden Monat Restaurantgutscheine des Partners verkauft wurden. Der Kaufpreis für die Restaurantgutscheine wird von Wunschgutschein innerhalb von 10 Bankarbeitstagen auf das im Anmeldeprozess genannte Konto des Partners überwiesen.
  6. Gutschein-Erstellungs-Tool und Logonutzung
    1. Wunschgutschein bietet dem Partner auf der Website lokalhelden-gutschein.bayern die Möglichkeit, seinen eigenen Restaurantgutschein zu designen. Die Nutzung des Gutschein-Erstellungs-Tools ändert nichts daran, dass ausschließlicher Emittent und Akzeptant des Restaurantgutscheins der Partner selbst ist. Es handelt sich lediglich um eine kostenlose Designhilfe für den eigenen Restaurantgutschein des Partners.
    2. Der Partner liefert Wunschgutschein online- und druckfähige Logos seiner Marke. Er berechtigt Wunschgutschein, das onlinefähige Logo auf der Webseite lokalhelden-gutschein.bayern und allen weiteren Domains von Wunschgutschein zu integrieren. Er berechtigt Wunschgutschein ferner, das druckfähige Logo der Marke auf physischen Druckerzeugnissen, wie z.B: Gutscheinkarten, Aufstellern, Postern, Präsentern und sonstigen Werbemedien, die in Verkaufsstellen zum Zwecke der Vermarktung des Lokalhelden-Gutscheins installiert werden, zu verwenden. Die Freigabe umfasst neben der Darstellung auf Druckerzeugnissen auch die Freigabe der Verwendung des Logos für jegliche elektronische Darstellung des Produkts selbst oder in Zusammenhang mit dem Produkt, z.B. auf Fotos für Artikel, Werbebeilagen oder Pressemitteilungen, innerhalb von TV-Spots, der Darstellung der Gutscheine mit Gutscheinkarten auf Webseiten und Werbemitteln.
    3. Der Partner versichert, Inhaber der Rechte an dem Logo und an sämtlichen anderen Wunschgutschein zur Verfügung gestellten schutzfähigen Erzeugnissen zu sein und Wunschgutschein diese Rechte in dem in dieser Klausel beschriebenen Umfang wirksam einzuräumen. Der Partner versichert zudem, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung und Nutzung entgegenstehen könnten. Der Partner versichert, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte im Rahmen dieses Vertrags keine Rechte, insbesondere auch keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Der Partner stellt Wunschgutschein von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen Wunschgutschein in diesem Zusammenhang erhoben werden, auf erstes Anfordern frei.
    4. Die Nutzung des Logos endet grundsätzlich mit dem Ende dieses Vertrages. Ausgenommen hiervon ist die Nutzungserlaubnis für bereits gedruckte und/oder ausgelieferte Erzeugnisse. Diese kann nicht entzogen werden. Wunschgutschein ist nicht verpflichtet, bereits eingelagerte und/oder ausgelieferte Geschenkkarten und sonstige Medien, die das Logo oder den Markennamen des Partners verwenden, rückholen zu lassen.
    5. Beide Parteien bestätigen, dass Ihnen keinerlei Recht zusteht, den Namen, die Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen der anderen Partei außerhalb der Zwecke dieses Vertrages (Bewerbung und Veräußerung der Wunschgutscheine) zu nutzen, Lizenzen darüber zu vergeben und Dritte damit zu beauftragen.
  7. Datenabgleich mit DEHOGA Bayern e.V und Am KErn - Kompetenzzentrum für Ernährung

    Der Partner willigt ausdrücklich ein, dass Wunschgutschein die im Anmeldeprozess angegebenen Unternehmensdaten des Partners (Firma/Name und Adresse) mit Am KErn - Kompetenzzentrum für Ernährung sowie (Firma/Name und Adresse) und die angegebene Kontoverbindung mit dem DEHOGA Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. abgleicht.

  8. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Dieser Vertrag tritt mit Unterschrift der Parteien in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit per E-Mail kündbar. Im Falle der Kündigung durch den Partner ist diese E-Mail zu richten an lokalhelden@wunschgutschein.de. Im Falle einer Kündigung durch Wunschgutschein wird Wunschgutschein die vom Partner im Anmeldeprozess hinterlegte E-Mail-Adresse verwenden.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches besteht insbesondere,
      • wenn der Vertragspartner bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht geleistet hat;
      • wenn der Vertragspartner auf seinen Webseiten rassistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende, sittenwidrige oder rechtsverletzende Inhalte bereithält;
      • wenn die jeweils andere Partei zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder über das Vermögen ihr das Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
      • wenn die jeweils andere Partei gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und diesen Verstoß nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht beseitigt. Einer solchen Aufforderung bedarf es nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Die Schwere des Verstoßes kann sich auch daraus ergeben, dass wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits mehrfach abgemahnt wurde.
    3. Nach Vertragsbeendigung hat jede Partei die ihr überlassenen Informationen unverzüglich unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Beide Parteien haben auf Wunsch der jeweils anderen Partei die Löschung schriftlich zu bestätigen. Ausgenommen sind bereits produzierte und veröffentlichte Werbemittel und Werbeflächen, welche nicht in elektronischer Form vorliegen.
    4. Das Vertragsende oder die Vertragskündigung haben keinerlei Auswirkungen auf das Inkrafttreten oder das Fortdauern jeglicher Verpflichtungen dieses Vertrages, die explizit oder implizit nach Vertragsende oder nach Kündigung des Vertrages in Kraft treten oder fortdauern.
  9. Geheimhaltung

    Die Vertragsparteien vereinbaren, dass konkrete Vertragsbedingungen sowie vertrauliche Informationen, die während der Vertragsdauer in Erfahrung werden, geheim zu halten sind und unter keinen Umständen während der Vertragsdauer oder danach, sei es nach Vertragsende oder Vertragskündigung, an Dritte weitergegeben werden dürfen, wenn nicht die ausdrückliche Genehmigung der anderen Vertragspartei schriftlich vorliegt. Dritte sind nicht Rechtsanwälte und Steuerberater der Vertragspartner, sofern und soweit diese ordnungsgemäß mandatiert worden sind und die Offenlegung der vertraulichen Informationen erforderlich ist.

  10. Haftung
    1. Ansprüche des Partners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Partners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wunschgutschein, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
    2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Wunschgutschein nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadens-ersatzansprüche des Partners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Wunschgutschein, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden
  11. Schlussbestimmung
    1. Sollte eine der hier enthaltenen Vertragsbestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die anderen Vertragsbestimmungen weiterhin ihre Gültigkeit. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien nicht mehr wirksame Bestimmungen durch eine geschäftliche gleichwertige, wirksame Regelung ersetzen. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
    2. Partner darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Wunschgutschein nur nach schriftlicher Zustimmung an Dritte übertragen. Partner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Wunschgutschein aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
    3. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
    4. Die Datenschutzerklärung der Wunschgutschein GmbH wurde durch den Partner zur Kenntnis genommen.
    5. Sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Düsseldorf. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnung, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.